Kirchenverwaltung
Der Kirchenverwaltungsrat leitet als Exekutivbehörde die Kirchgemeinde und erfüllt die ihm durch die Verfassung und die Gemeindeordnung übertragenen Aufgaben. Ihm obliegt auch die Instandhaltung der Gebäude und kirchlichen Liegenschaften, er vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und steht dem Pfarrer in seelsorglichen Belangen zur Seite.