Hausordnung Pfarrsaal

Pfarrsaal Hausordnung

1. Zweck
Der Pfarrsaal dient zur Pflege und Förderung des Pfarreilebens. Die Räume können auch weiteren kirchlichen, kulturellen und sozialen Interessen dienen, sofern sie die Pfarrei nicht benötigt.

2. Eigentum, Verwaltung, Betrieb
Der Pfarrsaal ist Eigentum der Kirchgemeinde Berneck und untersteht der Kirchenverwaltung. Für den internen Betrieb ist der Präsident der Kirchenverwaltung und in seinem Auftrag der Mesmer verantwortlich.

3. Haftung
Die Kirchgemeinde übernimmt keine Haftung für Gegenstände, Material und Effekten der Benützer. Die Benützer haften für Schäden, die sie an Gebäude, Mobiliar, Geräten und Anlagen verursachen. Beschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden.

4. Öffnungszeiten
Der Pfarrsaal steht den Benützern zu folgenden Zeiten zur Verfügung: An Wochentagen von 07.30 Uhr bis 22.00 Uhr, an Sonntagen von 09.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Über die Verlängerung der Öffnungszeiten entscheidet der Präsident der Kirchenverwaltung. In der Regel bleiben die Räume während den Sommerschulferien und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Während der Fasten- und Adventszeit ist der Pfarrsaal insbesondere für die Pfarrei bestimmt. Über anderweitige Benutzungen entscheidet der Präsident.

5. Reservierung
Der Pfarrsaal steht in erster Linie der Pfarrei und ihren Gruppierungen zur Verfügung. Eine Reservation für pfarreiexterne Gruppen ist nur möglich, wenn keine pfarreiinternen Interessen tangiert werden (Entscheidung durch den Präsidenten).
- Reservationen (gegebenenfalls Abmeldungen) sind über das Reservationssystem auf der Homepage www.kath-berneck.ch zu tätigen.
- Über Benutzung für nicht kirchliche Anlässe entscheidet der Kirchenverwaltungsrat, das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen werden.

6. Unterhaltungs - und Grossanlässe
Der Pfarrsaal wird nur für geschlossene Anlässe zur Verfügung gestellt. Der Präsident entscheidet über die Bewilligung und legt den Schluss der Veranstaltung fest. Bewilligungen können nur erteilt werden, wenn eine verantwortliche, erwachsene Person den korrekten Ablauf der Veranstaltung gewährleistet und allfällige Vorbereitungsarbeiten mit dem Mesmer abspricht.

7. Gebühren
Wird für die Benützung eine Gebühr erhoben, geschieht dies gemäss Tarif der kath. Kirchgemeinde Berneck. Der Einzug erfolgt durch die Kirchenverwaltung.

8. Schlüssel
Die Verwaltung obliegt der Kirchenverwaltung. Der Schlüssel kann gegen Depot abgegeben werden. Der Verantwortliche, dem ein Schlüssel ausgehändigt wird, haftet persönlich dafür. Er ist zudem verpflichtet, beim Verlassen des Pfarrsaales alle Lichter zu löschen, sämtliche Fenster und die Eingangstüre mit dem Schlüssel zu schliessen.

9. Ordnung
Im gesamten Pfarrsaal herrscht Rauchverbot. Der Veranstalter ist für das Einrichten und Aufräumen verantwortlich. Im Interesse aller, sind die benutzten Räume in geordneten Zustand (besenrein) zu verlassen. Küche und Geschirr sind in gereinigtem und eingeräumtem Zustand zu hinterlassen. Der Kühlschrank ist so zu hinterlassen, wie er angetroffen wurde. Tische und Stühle sind zu reinigen und zu stapeln. Die Kaffeemaschine ist nur nach Instruktion und mit speziellem Kaffee in Betrieb zu nehmen. Die Benützer haben Rücksicht auf die Kirchgänger sowie die Anwohner zu nehmen. Insbesondere auf die Vermeidung von Lärm sowie auf Sauberkeit in und vor dem Pfarrsaal zu achten. Übernachten ist nicht gestattet.

10. Beschwerden
Beschwerden über die Missachtung dieser Hausordnung oder über Unzulänglichkeiten im Pfarrsaal sind an den Präsidenten der Kirchenverwaltung weiterzuleiten.
Diese Hausordnung tritt mit der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung am 11.11.2011 in Kraft.

Hier können Sie die Hausordnung [127 KB] auch als PDF herunterladen.